MEINE LEISTUNGEN

Behandlungspflege wird vom behandelnden Hausarzt oder
vom behandelnden Facharzt verordnet.
Leistungen der Behandlungspflege SGB V sind z.B.
- Wundverbände / Wundversorgung mit Wundmanagement
- Kompressionsverbände
- Kompressionsstrümpfe ab Klasse II (an- und ausziehen)
- Behandlungspflege nach aktuellen Expertenstandards
- Stoma-Versorgung
- Katheterisierung
- Injektionen s.c. / i.m.
- Inhalation
- Blutzucker-Kontrolle / Insulingabe
- Blutdruck-Kontrolle
- Medikamente richten und verabreichen
- Medizinische Einreibungen
- Behandlungspflege anleiten
- Porto Versorgungen
- Tracheostoma Versorgungen
Leistungen der ambulanten Pflege SGB XI sind unter anderem:
- Grundpflege nach „Basale Stimulation“
- Mobilisation
- Positionierung und Betten nach „Bobath-Konzept“
- Mund- und Zahnpflege
- Toilettengänge sowie Blasen- und Darmentleerung
- Sondenernährung bei liegender Magensonde (PEG)
- Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrung und Getränken
- Verhinderungspflege
- Pflegerische Beratung
- Palliativpflege
- Kultursensible Pflege
- Kinderpflege
- Betreuung nach Tom Kitwood
- Betreuung nach dem Naomi-Feil-Validation-Konzept
- Betreuung nach Integrativer Validation (Richard)
- Betreuung nach Individualität und Handlungsbedarf
- Hauswirtschaftliche Hilfe

Meine zeitlichen Einsatzmöglichkeiten:
Früh-, Mittags- und Abendversorgung von montags bis freitags, am Wochenende und an Feiertagen.
Meine Einsatzgebiete:
In Münster und Umgebung mit Schwerpunkt Münster West:
Mecklenbeck , Albachten , Bösensell, Roxel, Gievenbeck, Nienberge, Kinderhaus West, Senden und Nottuln.
Münster Mitte
Zentrum, Schlossplatz und Aaseestadt
Münster Süd
Hiltrup, Berg Fidel, Amelsbüren, Pluggendorf und Hafenviertel.
Die Leistungen und die Zeit vereinbare ich mit Ihnen nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.
Als freiberufliche Altenpflegerin arbeite ich eigenständig, aber ich kooperiere mit anderen Kollegen, die meine Vetretung im Krankheitsfall oder in der Urlaubszeit übernehmen. Außerdem findet eine Kooperation mit einem interdisziplinären Team von Ärzten, Krankenkassen, Apotheken, anderen Pflegediensten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Wundmanagern usw. statt.
Finanzierung
Je nach Pflegegrad werden die Leistungen von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad von 2 bis 5 vorliegt. Wenn nur Pflegegrad 1 vorhanden ist, dann wird der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € als Kostenerstattung bezahlt. Der Kostenträger ist in der Regel die zuständige Krankenkasse (ob privat oder gesetzlich )bzw. Pflegekasse des Patienten.